Zur libertären Abtreibungsdebatte

von Stefan Blankertz

Das aktuelle Heft von »eigentümlich frei« hat die Diskussion um die Abtreibung aus libertärer Sicht neu entfacht. Ein Gedankenexperiment mag deutlich machen, warum ich die Position von ef nicht teilen kann.

Nehmen wir zwei nebeneinander liegende Staaten, Ruritanien und Walldavien. In Ruritanien ist Abtreibung erlaubt, in Walldavien verboten. Ist Walldavien nun berechtigt, Ruritanien zu überfallen und dort das nach walldavischer Ansicht einzig gültige Recht durchzusetzen? Ich kenne keinen Rechtskodex, nach dem solch eine Intervention erlaubt wäre. Wechselt eine Walldavierin nach Ruritanien, kann sie abtreiben. Ziehen wir nun das Sezessionsrecht hinzu. Die walldavische Provinz Omanien spaltet sich nach einem überwältigenden Wahlsieg der Separatisten ab. In Omanien wird Abtreibung erlaubt. Wiederum: Kann Walldavien in Omanien einmaschieren, die Sezession rückgängig machen und walldavisches Recht durchsetzen? Dann wäre die Rede vom Sezessionsrecht Makulatur.

Schließlich gehen wir den Schritt ins libertäre Utopia: Die Rechtssysteme sind nicht mehr territorial definiert. Jeder kann ohne Ortswechsel entscheiden, ob er zu Ruritanien, Walldavien, Omanien oder sonst einer (oder gar keiner) Organisation gehört. Die Walldavierin, die abtreiben will, braucht nun nicht mehr die Grenze nach Ruritanien oder Omanien zu überschreiten, sondern kann schlicht den Austritt aus Walldavien erklären. Wäre Walldavien, nun kein Staat mehr, sondern eine soziale Organisation, berechtigt, sie zu hindern oder zu bestrafen? In der Tat hätte dann das libertäre Reden von Sezessionsrecht, Selbsteigentum, meinetwegen auch »Privatrechtsorganisation« keinen Sinn.