Stefan Blankertz: Einladung zur Freiheit

Stefan Blankertz

Einladung zur Freiheit

Werkbuch libertäre Theorie & Praxis

edition g. 118

280 Seiten, [D] 15,80 €

ISBN 978-3-7526-2508-0

Hobbes, Rousseau, Hegel und auch neuere Philosophen haben versucht, die Staatsgewalt in idealer Weise zu rechtfertigen. Aber ist ihnen das gelungen? Und ist der Staat so, wie sie es verlangen, damit er gerechtfertigt sei, entstanden? Was sagen Ethnologie und Soziologie und was zeigt die Geschichte? Der Staat fordert Menschenleben in Kriegen, verwüstet die Landschaften und reduziert ganz allgemein die Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen, Vorbedingung für die Entfaltung von Lebensfreude. Dennoch ist die Staatsgewalt gegenwärtig so unangefochten und mächtig wie nie zuvor. Aufzuklären, warum das so ist, ist das Streben des Autors seit Jahrzehnten. In dieser »Einladung zu Freiheit« zieht er Bilanz und legt Zeugnis ab von den Möglichkeiten jenseits der Gewalt: Anarchie als Rechtspraxis.

I. Idealistische Staatstheorie: Es kann keine logisch-ideale Legitimation der Staatsgewalt geben: Jeder Versuch endet in dem Widerspruch, dass Gewalt Recht nicht etablieren kann.

Warum entsteht Staat? Wie müsste ein Staat begründet sein, damit er legitim ist? Die idealistische Staatstheorie konstruiert einen Staat, wie er sein sollte, sofern er das Recht auf seiner Seite haben wollte, unabhängig davon, wie reale Staaten entstanden sind, behauptet dann allerdings, dass das Konstrukt den realen Staat rechtfertige. An fünf historisch bedeutsamen Beispielen zeige ich auf, dass es keiner idealistischen Staatstheorie gelungen ist (und auch nicht gelingen kann), eine logisch hinreichende Begründung für den Staat zu liefern.

II. Materialistische Staatstheorie: Die Staatsgewalt dient niemals dem Allgemeinwohl, sondern setzt immer Sonderinteressen durch.

Die materialistische im Gegensatz zur idealistischen Staatstheorie fragt danach, wie und wann Staaten historisch entstanden seien. Sie untersucht die Interessen, die den Staat konstituieren, und zeigt die Opfer auf, die dargebracht werden, um die den Staat konstituierenden Interessen zu bedienen: Die idealistische Staatstheorie wird auf den Prüfstand der Realität gestellt. Allerdings müssen die Opfer, wenn ein Staat faktisch von gewisser Dauer ist, ihrerseits glauben, dass der Staat auch in ihrem Interesse agiere. Das Staatshandeln darf nicht nur interessengesteuert sein, vielmehr muss es auch ein Mindestmaß an Machtrationalität und an sozialer Funktionalität aufweisen.

III. Anarchie als Rechtspraxis: Der Hort des Rechts ist die Anarchie: Konflikte auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Anerkennung des Eigentums ohne Gewalt zu lösen.

Da es der Ertrag der materialistischen Staatstheorie ist, dass der Staat – entgegen der idealistischen Staatstheorie – keineswegs auf dem Rechtsgedanken fußt: Woher stammt die Idee des Rechts? Auch sie hat eine materialistische Grundlage, nämlich die soziale Funktionalität der Anarchie. Der Rechtsgedanke ist Widerstand gegen die Staatsgewalt.

IV. Weder links noch rechts: Die Überwindung der Staatsgewalt und die Wiederherstellung des Rechts hat zur Voraussetzung, sich zu verabschieden vom Rechts-Links-Freund-Feind-Schema.

Wann entsteht Widerstand gegen die Staatsgewalt? Wie gelingt es den Herrschenden immer wieder, den Widerstand zu brechen oder gar für sich zu vereinnahmen? Welche Chance hat die Erneuerung des liberalen, konservativen und anarchistischen Widerstands in der Bewegung des Libertarismus? Kann es gelingen, der Nötigung zu entgehen, sich in der falschen Rechts-Links-Achse politischer Auseinandersetzungen zu verorten?