Stefan Blankertz – Weniger Demokratie wagen

Stefan Blankertz, Emma Goldman, Gustav Landauer

Verschwinde, Staat!

Weniger Demokratie wagen

Schriftenreihe des Murray Rothbard Institut für Ideologiekritik

in der edition g. 115

120 Seiten, 3 Farbbilder, [D] 12,80 €

ISBN 978-3-7347-5243-8

Demokratie ist die heilige Kuh. Ist sie wirklich die beste, gar die einzige Methode, um Freiheit, Frieden und Wohlstand zu bewahren? Stefan Blankertz gibt, basierend auf Vorarbeiten u.a. von Emma Goldman und Gustav Landauer, notwendig provokative Antworten in einer Zeit, in der die Demokratie zwischen der Schere von Rechts und Links immer mehr die Form des schon überwunden geglaubten Totalitarismus annimmt. Der Titel »Verschwinde, Staat!« stellt eine Hommage dar an den Ethnologen von herrschaftsfreien Stämmen, Christian Sigrist.

Der Band enthält einen Vortrag aus dem Jahr 1909 von Emma Goldman (1869-1940), russisch-amerikanische Anarchistin und Vorkämpferin des Feminismus, über »Minderheiten und Mehrheiten«, dem der Übersetzer Gustav Landauer den Titel »Die Masse« gab, sowie zwei Beiträge von Gustav Landauer (1870-1919), Sozialist und 1919 wegen seiner Beteiligung an der Münchner Räterepublik ermordet, über die Verwirrung des Staats mit der Nation aus den Jahren 1911 und 1915.

 

Anders als die Theorie der Demokratie es behauptet, hebt die Mehrheitsherrschaft den Zwang nicht auf. Dies lässt sich schnell beweisen. Nehmen wir eine Sekte, die den Mitgliedern verwehrt, dass sie »vom Glauben abfallen« oder aus anderen Gründen austreten. Für dieses Gebaren kritisiert, antworten die Sektenvertreter, keineswegs handele es sich um Gewalt, denn alle Mitglieder der Sekte hätten ein demokratisches Mitspracherecht, es gäbe ein Parlament der Sektenmitglieder und über wichtige Fragen fänden sogar direkte Abstimmungen statt. Sicherlich würde eine solche Verteidigung belächelt und nicht dazu führen, dass man der Sekte erlaubt, das Austrittsrecht zu verweigern.

 

Demokratie ist selbst für Demokraten nur dann erträglich, sofern ihr enge Grenzen gesetzt sind.

 

Und vergessen wir nie, dass die Nürnberger Rassengesetze die Zustimmung der Mehrheit der Deutschen genossen.

 

Fragen wir uns, wann bzw. unter welchen Umständen in einer Demokratie ein staatliches Eingreifen angefordert werde. Die Antwort fällt ernüchternd aus: Dann fordert jemand das Eingreifen des Staats, wenn ihm das Ergebnis der freiwilligen Interaktion missfällt. Es kann nicht anders sein, denn insoweit er mit dem Ergebnis der freiwilligen Interaktion zufrieden ist, sieht er keinen staatlichen Handlungsbedarf.

 

Da die Staatstätigkeit immer dann und nur dann angerufen wird, wenn es hierum geht, das Ergebnis freiwilliger Interaktionen mit einer gewaltsamen Intervention zu korrigieren, besteht unweigerlich die Folge darin, den Bereich freiwilliger Interaktion immer weiter einzuschränken.

 

Wenn es in »der Öffentlichkeit« (demnach: in der veröffentlichten herrschenden Meinung, der Meinung der Herrschenden) heißt, »Wir« wollen das so oder so, ist dies stets der Ausdruck dessen, dass mit Gewalt gegen freiwillige Interaktionen vorgegangen wird.

 

Merkmale, die als demokratisch gelten und den Vorzug der Demokratie belegen sollen, wie vor allem Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit, keine kausal notwendigen Zutaten der Demokratie, wie man schnell hieran ersehen kann, dass sowohl Meinungsfreiheit als auch Rechtsstaatlichkeit nicht bloß theoretisch leicht durch Mehrheiten ausgesetzt werden können, sondern historisch dies sogar oft der Fall war und aktuell ist. Daran ändert auch nichts, wenn in Verfassungen ein Junktim zwischen Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit ausgedrückt wird. Nicht nur lassen Verfassungen sich durch Mehrheitsentscheidungen weitgehend ändern oder durch Gerichtsentscheidungen dem jeweiligen Zeitgeist anpassen, sondern wenn die Mehrheit entsprechend gewillt ist, werden verfassungsmäßige Rechte schlicht ignoriert und übergangen. Wer will die Mehrheit aufhalten?

 

Der Verweis von Demokraten, wegen schlechter historischer Erfahrungen mit unbeschränkten Mehrheiten habe man die Verfassung so formuliert, dass die Mehrheit die wesentlichen Grundrechte nicht antasten dürfe, ist nichts anderes ein peinliches Eingeständnis. Denn wenn die Mehrheit nicht in einer politischen Frage wie etwa der Meinungsfreiheit entscheiden darf, warum darf sie über existenzielle Fragen wie etwa die des Zwangs zur Organspende abstimmen? Vor allem aber zeigt die verfassungsmäßige Grenze für die Macht der Mehrheit, dass der Mehrheit nicht zu trauen sei. Daran schließt sich die Frage an, warum wir Entscheidungen der Mehrheit überhaupt unterworfen sein sollten.

 

Aus historischen Erfahrungen leiten Demokraten ebenfalls die Maxime ab, es dürfe »keine Toleranz für Feinde der Verfassung« geben. Diese Aussage stellt sich bei näherer Beleuchtung als Bumerang dar. Um die Feinde der Verfassung zum Schweigen zu bringen, muss die Meinungsfreiheit aufgehoben werden, also das, was man als primär zu schützen vorgibt. Nicht bloß das. Sobald die Feinde der Verfassung eine genügend große Masse hinter sich wissen, lassen sie sich nicht mehr verbieten, weil sie die politische Macht an sich bringen können. Die Vorstellung der Demokraten, man könne die Entstehung einer verfassungsfeindlichen Bewegung mittels des Verbots »der Anfänge« unterbinden, verkennt die Dynamik sozialer Bewegung. Es ist doch keineswegs ein »Verführer«, der die Grundlagen legt, sondern ein entsprechendes Interesse der möglichen Anhänger. Aber selbst wenn es den »Verführer« gäbe, wäre dies bloß ein weiteres, stichhaltiges Argument gegen die Demokratie: Der Mehrheit ist eben nicht und niemals zu trauen. Insofern liefern die Verfechter gegenwärtiger Demokratie ihre eigene Widerlegung.