Flüchtlingsunterkünfte: Mit Selbstverwaltung gegen Gewalt

von Stefan Blankertz

Gewalt in Flüchtlingsunterkünften und von ihnen ausgehend stellt eine zunehmende Gefährdung da. Eine (wohlgemerkt: nicht die einzige) Quelle für die Gewalt ist die sozialstaatliche und planwirtschaftliche Unterbringung, die Rundumversorgung mit dem Zwang zum Nichtstun koppelt. Vor allem bei einer höheren Konzentration von jungen Männern kann dies zu nichts anderem als Ausbrüchen von Gewalt führen. Folgender Plan, unter den gegenwärtig herrschenden Bedingungen leicht (also ohne eine völlige Umwälzung der Verhältnisse) durchzuführen, würde die Gewalt deutlich reduzieren, auch wenn es naiv wäre zu erwarten, dass er ein gänzliches Aufhören der Gewalt bewirkt. Der Plan ist kostenneutral, das heißt, er erfordert nicht mehr Mittel, als sie heute aufgewandt werden, tendenziell wirkt er eher kosteneinsparend. Durch eine Zusatzmaßnahme (Punkt 5) lässt er sich zu einem Plan erweitern, der die Kosten in überschaubarer Zeit stark reduziert.

  1. Die Flüchtlingsunterkünfte werden in die Selbstverwaltung der Flüchtlinge überführt.
  2. Dazu werden alle Kosten, die zur Zeit für die Verpflegung, Versorgung, Anmietung von Unterkünften und deren Instalthaltung in eine Pro-Kopf-Pauschale umgewandelt. Im Gegenzug muss die eine Unterkunft bewohnende Community für alle Kosten selbst aufkommen. Jeder entscheidet selbst über den Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, das heißt, es wird lukrativ, selbst tätig zu werden (Kochen, Saubermachen, Instandhalten etc). Über die Verwendung der Mittel von Minderjährigen entscheiden die Mütter (oder, wenn sie nicht vor Ort sind, Vormünder).
  3. Jede Person hat das Recht, die Community ohne Angabe von Gründen zu verlassen und nimmt entsprechend die ihm zustehende Pro-Kopf-Pauschale mit.
  4. Gewalt gegen Personen, die die Community verlassen wollen oder haben, oder die Androhung von Gewalt wird mit sofortiger Abschiebung der Person geahndet, die die Gewalt ausführt oder androht. Es ist ein zentraler Punkt des Planes, dass der Schutz von Personen, die die Community verlassen wollen oder haben, glaubwürdig und verlässlich ist. Insbesondere muss der Schutz unabhängig vom Verwandtschaftsgrad gewährt werden, das heißt, egal ob Tochter oder Sohn, Mutter oder Vater, Ehefrau oder Ehemann, ausnahmslos jeder darf ohne Angabe von Gründen die Community verlassen.
  5. Unter der Voraussetzung, dass Arbeitshemmnisse abgebaut werden (Aufhebung von Arbeitsverboten, Mindestlohn, Berechtigungswesen etc.), kann die Pro-Kopf-Pauschale jährlich sinken, damit zur Selbstverwaltung auch die Selbstversorgung kommt.

Dies ist die Umwandlung von Flüchtlingsunterkünften in privatrechtliche »gated communitys« mit garantiertem Sezessionsrecht.