Was tun gegen Migrantenkriminalität?

von Stefan Blankertz

Es gäbe es kreativere Forderungen, die zur Verteidigung von Freiheit und Eigentum in Zeiten von Flüchtlingsströmen dienen, anstatt den Staat aufzufordern, mit Grenzzäunen und Militärgewalt die Grenzen abzuschotten und auf diese Weise mit den »bösen« Einwanderern auch die »guten« Flüchtlinge abzuhalten, etwa auf eine alte und höchst aktuelle Idee des heiligen Thomas aus dem Mittelalter zurückzugreifen: Thomas war der Überzeugung, dass ein Fürst, der die Straßen nicht sicher machen und vor Verbrechen schützen könne, verpflichtet sei, die Steuern zurückzuzahlen.

»Den Fürsten ist die öffentliche Macht anvertraut, damit sie Wächter der Gerechtigkeit seien. Und darum dürfen sie Gewalt oder Zwang nur zur Aufrechterhaltung der Gerechtigkeit anwenden, das heißt zur Abwehr von Feinden oder zur Bestrafung von Übeltätern. Was auf diese Weise mit Gewalt weggenommen wird, ist kein Raub, weil es nicht gegen die Gerechtigkeit verstößt. Wenn jedoch gegen die Gerechtigkeit einige mit öffentlicher Macht anderen etwas abnehmen, handeln sie unerlaubt und begehen einen Raub; dann sind sie zur Rückerstattung verpflichtet. Darum sind sie auch zur Rückerstattung verpflichtet wie jeder Dieb.« (Summa theologica, II-II, 66-68).

Man könnte, um ganz vorsichtig zu beginnen, heute fordern, dass bei Steigerungen der Kriminalitätsrate – etwa bei Wohnungseinbrüchen, Raubüberfällen, Körperverletzungen, Morden – die Lohn- und Einkommenssteuern um einen gewissen Betrag gekürzt werden können. (Es geht bei dieser Forderung nicht um eine wohlfeile nach Verschärfung der Strafen, sondern nach besserer Prävention.) Das würde diejenigen, die Freiheit und Eigentum professionell und im großen Maßstab bedrohen, die Vertreter des Staates, sicherlich in weit größere Aufregung versetzen, als ihnen anzutragen, ihre Maschinerie von Repression in Gang zu setzen und die Grenzen zu sichern.

Dass zur Abwehr (oder zur Wiedergutmachung) von Verbrechen ggf. Gewalt und Zwang einzusetzen sind, ist wohl bei allen unumstritten, die nicht naiv davon ausgehen, dass unter der Bedingung von Freiheit alle Menschen friedlich miteinander leben. Und die Sensation an der Argumentation von Thomas, immerhin ein wichtiger Lehrer der katholischen Kirche, vor rund 750 Jahren (!) ist doch, dass er ein konkretes Vertragsverhältnis zwischen Staat (Fürst) und Steuerzahler mit Geld-zurück-Garantie setzt, kein abstraktes wie die moderne Staatstheorie. Damit kommt er dem Ideal des Anarchokapitalismus schon recht nahe, näher als jeder heutige Minimalstaatler allemal; das ist für mich eine Sensation.

Meinen auf Thomas von Aquin basierenden Vorschlag habe ich nocheinmal verfeinert.

1. Maßnahme: Mit jedem 1% Steigerung der Kriminalität kann jeder Bürger seine Steuern um 1% reduzieren, inkl. Rückerstattung von Mehrwertsteuer.

2. Maßnahme: Opfer von Kriminalität bzw. deren Angehörige erhalten je nach Schwere ein Jahr oder lebenslang Steuerfreiheit.

Der große Vorteil ist auch, dass, selbst wenn der Staat sich dadurch nicht veranlasst sieht, etwas gegen Kriminalität zu tun, die Bürger nicht verlieren können: Da sie dann viel mehr Geld zur Verfügung haben, können sie nach und nach zur privaten Produktion der Sicherheit übergehen.